"Die Verlagsseite will weiterhin ein Verbot erwirken. Angebote der TU Darmstadt, aber auch des Deutschen Bibliotheksverbandes, in Gesprächen eine gemeinsam getragene Lösung des Konflikts zu erarbeiten, wurden abgelehnt und ein schon vereinbarter Gesprächstermin kurzfristig abgesagt.(Quelle: PM Technische Universität Darmstadt)
Die TU Darmstadt bedauert, dass auf Seiten des Verlages wie des Börsenvereins auch nach dem Grundsatzurteil keine Bereitschaft zum Dialog mit den Bibliotheken und Universitäten gegeben ist. Daher wird sich die TU Darmstadt stellvertretend für alle Bibliotheken und ihren universitären Nutzern in Deutschland der rechtlichen Auseinandersetzung weiter stellen. Ihr Ziel ist es nach wie vor, Rechtssicherheit zu erlangen und die vom Gesetzgeber gewollte und im wissenschaftlichen Alltag längst selbstverständlich gewordene moderne Mediennutzung zu ermöglichen."
8. Juli 2009
Causa Darmstadt: TU äußert sich äußert sich zur zweiten Runde
Die TU Darmstadt hat eine Pressemitteilung zum Urheberrechtsstreit zwischen der TU Darmstadt und dem Ulmer Verlag herausgegeben. Darin äußert sich die Hochschule dazu, dass der Ulmer Verlag Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt eingelegt hat, welches der TU Darmstadt die Digitalisierung erlaubt:
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